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v. Galen an Berning (Münster, 26. Mai 1941)

Der Text (hier ein Auszug) ist entnommen: Bischof Clemens August Graf von Galen – Akten, Briefe und Predigten 1933-1946 (2 Bde.). Bearbeitet von Peter Löffler. Matthias-Grünewald-Verlag Mainz 1988. ISBN 3-7867-1394-4 und trägt dort die Dokument-Nr. 330. Aus Gründen des Urheberrechtes sind alle Fußnoten getilgt.

Die angeführten Tatsachen zeigen wieder einmal, welch blindem Haß und welchem willkürlichen Mißbrauch der Macht wir gegenüber stehen [...] Es scheint mir nachgerade höchste Zeit zu sein, daß wir einmal in einer gemeinsamen Besprechung uns darüber klar und einig werden, ob wir die Fortführung des uns aufgezwungenen Abwehrkampfes in der bisherigen, fast ganz passiven Weise noch verantworten können. Die Kriegszeit legt uns zwar Zurückhaltung nahe. Aber wenn die Gegenseite diese unsere Zurückhaltung anscheinend nur als Schwäche oder Feigheit deutet, und gerade die Kriegszeit benutzt, um mit der Freiheit und den Rechten der Kirche in brutalem Vorgehen aufzuräumen, ist doch die Frage zu prüfen, ob nicht gerade die Liebe zur gesunden Entwicklung unseres Volkslebens uns als deutsche Männer bestimmen muß, freimütig und öffentlich für die Wahrung von Recht und Freiheit einzutreten. Als katholische Bischöfe haben wir nicht nur die göttlichen Offenbarungswahrheiten zu verkündigen und zu ver­teidigen, sondern auch die Pflicht, der Kirche ihre Freiheit und ihre Rechte zu erhalten. [...] Ich frage mich, ob wir nicht mehr tun müssen als bisher, pro tuenda Ecclesiae libertate. Beispiele für staatliche Eingriffe in die kirchlichen Freiheiten. Auch ich habe dieses, wie vieles andere, bisher ohne öffentlichen Protest hingehen lassen. Ich habe mein Gewissen immer wieder damit zur Ruhe gebracht, daß ich mir sagte: Wenn der Kardinal Bertram und so viele andere Bischöfe, die an Alter, Erfahrung und Tugend mir überlegen sind, bei all dem ruhig bleiben und sich mit den papierenen und wirkungslosen, der Öffentlichkeit unbekannten Protesten des Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz begnügen, dann wäre es anmaßend und für die anderen hochwürdigsten Herren ehrenkränkend, vielleicht auch töricht und verkehrt, wenn ich durch eine »Flucht in die Öffentlichkeit« mich vordrängen und möglicherweise sogar noch brutalere Maßnahmen gegen die Kirche provozieren würde. Aber ich kann mein Gewissen mit solchen Argumenten »ex auctoritate« bald nicht mehr zur Ruhe bringen. [..] Euer Exzellenz bitte ich inständig, beim nächsten Konveniat der westdeutschen Bischöfe eine gründliche Aussprache über die Fragen herbeizuführen und zuzulassen: »Sind die bisherigen Maßnahmen der letzten Zeit gegen die Freiheit der Kirche noch nicht eine Überschreitung dessen, was wir >ad majora mala vitanda< ohne öffentlichen Protest oder mindestens passiven Widerstand hinnehmen können? An welchem Punkt werden wir einmütig und geschlossen, zum mindesten durch Nicht­befolgung der Anordnung, selbst für die Freiheit der Kirche eintreten, und den Einsatz unserer Priester ver­langen und stützen?« [...]



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