Kardinal-von-Galen-Kreis e.V. 



RSS-Feed
Druckfassung

Der Wahrheit die Ehre! - Der Skandal von St. Pölten

Im Juli 2004 gingen scheinbar kompromittierende Fotos der beiden Leiter des St. Pöltner Priesterseminars und Gerüchte eines Skandals um die ganze Welt. Ein Apostolischer Visitator, der Opus-Dei Bischof Dr. Klaus Küng, wurde vom Heiligen Stuhl auf Betreiben der österreichischen Bischofskonferenz, vor allem aber von Kardinal Schönborn ernannt; er wurde alsbald auch Nachfolger des amtierenden Bischofs Dr. Kurt Krenn. Die Vorstellung eines "Skandals" verfestigte sich, ohne daß dieses Gerücht jemals geklärt worden wäre. Schlagzeilen von verlorenen Prozessen der ehemaligen Seminarleiter und angeblichen päpstlichen Verurteilungen sollten weiterhin die Öffentlichkeit ein wenig aufhorchen lassen. Gewonnene Verfahren wurden jedoch totgeschwiegen, darunter auch der letztinstanzliche und rechtskräftige Sieg von Prälat Ulrich Küchl im Dezember 2007.

Das im Juni 2008 vom Kardinal-von-Galen-Kreis veröffentlichte Buch "Der Wahrheit die Ehre! Der Skandal von St. Pölten" weist einwandfrei nach, daß es die angeblichen Mißstände im Priesterseminar von St. Pölten nie gegeben hat. Vielmehr wurde das Gerücht eines erfundenen Skandals von der kirchenfeindlichen Presse im Auftrag linksliberaler innerkirchlicher Kreise aufgebracht und weltweit verbreitet, ohne auf die tatsächlichen Geschehnisse einzugehen. Wie der Herausgeber und Vorsitzende des Kardinal-von-Galen-Kreises, Reinhard Dörner, im Vorwort feststellt, läßt sich "mit den Methoden, die in St. Pölten angewandt worden sind, jedem Bischof und jedem Priester ein Skandal andichten", was durch die Beiträge ausgewiesener Fachleute erhärtet wird.

Der Beitrag von Dr. Gabriele Waste "Die Kirche als Gefangene der Medien und ihrer eigenen Hierarchie" (11-116) entlarvt die Causa St. Pölten als raffiniertes Medienkonstrukt, dem kein Vorfall in der Realität entspricht.

Kap. 1 erläutert die Wichtigkeit der Unschuldsvermutung der Angeklagten, die im Fall St. Pölten auf allen Ebenen mißachtet wurde, auch für den innerkirchlichen Bereich.

Kap. 2 gibt einen Überblick über die realen Geschehnisse: den innerkirchlichen Widerstand gegen die Ernennung von Dr. Kurt Krenn zum Diözesanbischof von St. Pölten, seinen Versuch einer Erneuerung der Priesterausbildung, der von bestimmten kirchlichen Kreisen mit Rückendeckung der österreichischen Bischöfe und durch Falschmeldungen von sexuellem Mißbrauch an den Heiligen Stuhl sabotiert wurde. Der Visitator, angeblich zur Bereinigung des "Skandals" entsandt, erweckte aber durch seine Tätigkeit den Eindruck, lediglich "belastendes" Material gegen Bischof Krenn und seine Seminarleiter zu suchen.

Kap. 3 weist anhand von Pressemeldungen in "News" und "Kurier" nach, daß es einen koordinierten Sabotageakt gegeben hat. Ex-Seminarist Remigius Rabiega, ein bekennender Homosexueller, zugleich der einzige Belastungszeuge gegen Bischof Krenn und die beiden Seminarleiter, hat seinen eigenen Aussagen zufolge die österreichische Kirchenführung mit "Skandalmeldungen" über das Priesterseminar versorgt. Soweit sich aus den Medienberichten rekonstruieren läßt, haben der damalige Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Georg Zur, und vor allem Kardinal Schönborn diese Falschmeldungen ohne weitere Prüfung als Fakten nach Rom gemeldet.

Kap. 4 ("Die Geiselhaft der Hierarchie durch Kardinal Schönborn mit Hilfe der Medien") erläutert das Procedere, mit dem die Ablöse von Bischof Krenn beim Heiligen Stuhl erzwungen wurde: Kardinal Schönborn präsentierte die völlig aus dem Kontext gerissenen, scheinbar kompromittierenden Fotos der beiden Seminarleiter einigen Kurienkardinälen als Erweis eines klärungsbedürftigen "Sex-Skandals". Unter Berufung auf das "Wohl der Kirche" soll Bischof Krenn verschwinden. Diese Maxime von Kardinal Re, dem engsten Verbündeten Schönborns, bedeutete: Sobald auch nur der Anschein eines Skandals gegeben ist, muß ein Bischof, wenn er dem Mainstream entgegensteht, verschwinden; die Hierarchie spart sich Ärger und gründliche Nachforschungen zur Wahrheitsfindung. Durch die Ernennung des Visitators war die Wahrheitsfindung blockiert und die Ablöse von höchster Stelle vorprogrammiert.

Kap. 5 erklärt die Konstruktions- und Dekonstruktions-Mechanismen des angeblichen Skandals. Der systematisch inszenierte Medien-Skandal ähnelt in seiner Struktur einer Montage, bei der mehrere Bilder aneinandergereiht und mit einer Aufschrift (z. B. "Skandal") versehen werden, ohne daß dieser Aufschrift ein konkretes, kohärentes Geschehen entsprechen würde. Textanalytisch läßt sich dieser Skandal im Rückgriff auf Wortfeld- und Diskursanalyse dekonstruieren bzw. auflösen.

Kap. 6 analysiert anhand des Wortfelds "Neuanfang" das grundlegende Ziel der Visitation, nämlich Bischof Krenn zum Rücktritt zu zwingen. Träger dieses Wortfeldes sind Kardinal Schönborn, einige Äbte der Diözese St. Pölten, vor allem aber der Visitator und neue Diözesanbischof Dr. Klaus Küng. Nur ein Faktor blockiert den "Neuanfang" und damit die Rechtmäßigkeit seiner Ernennung: die Unschuldsvermutung zugunsten von Prälat Küchl und Dr. Rothe, die nun mit allen Mitteln untergraben werden muß.

Kap. 7 analysiert den sog. Bindediskurs, die "homosexuelle Atmosphäre" und deren Absurdität. Semantische und semiotische Analysen weisen nach, daß es rein sprachlogisch keine "homosexuelle Atmosphäre" gibt. Schließlich wird die Homosexualität, wie Bischof Küng sie im Sinne kirchenpolitischer Interessen definiert, nämlich als Verknüpfung genetischer Merkmale und diskriminierender Verhaltensweisen, als rassistischer Vernichtungsdiskurs entlarvt.

Kap. 8 nennt die Konstruktionsmechanismen des vorgeblichen Skandals: durch fehlende Textkohärenz und kontextlose Aussagen wurde die Vorstellung eines skandalösen Geschehens durch die Medien geschaffen. In einer "Grauzone der Sprachumwandlung" wurden schließlich Worte und Begriffe verdreht, wobei sich der dringende Verdacht ergibt, daß zumindest einige österreichische Bischöfe als Auftraggeber der Medien fungierten.

Kap. 9 beleuchtet den Skandal im Lichte der Medienwirkungsforschung. Die wesentliche Zielsetzung der von hohen Kirchenführern zumindest zugelassenen Medienkampagne bestand demzufolge in einer Profanierung der Kirche, weil dem Medienrezipienten vor Augen gestellt werden sollte, daß es eben "auch in der Kirche Homosexualität gibt".

Kap. 10 bewertet die Causa St. Pölten aus rechtlicher Sicht. Aufgrund der Untersuchungen der Autorin ist anzunehmen, daß die Urteile der weltlichen Gerichte ebenso nichtig sind wie das kircheninterne Verfahren, weil beide nicht von der Unschuldsvermutung, sondern von der Antizipation der Schuld ausgehen.

Beim Verfahren vor dem Wiener Landesgericht wurde ein entlastendes Gutachten eines Fachmanns für Photogrammetrie nicht einmal angenommen. Das Berufungsgericht übernahm dieses Urteil ohne weitere Prüfung des Falls.

Die sog. "Strafdekrete" Bischof Küngs weisen mehr als zehn Verfahrensfehler auf und entbehren überdies einer rechtsverwertbaren Materie. Wie ausführlich dargelegt, hat der Visitator den Heiligen Stuhl von Anfang an mit tendenziösen, aus dem Kontext gerissenen Meldungen und womöglich sogar mit Unwahrheiten beliefert. Außerdem sollten Ex-Seminaristen im Zuge erneuter Befragungen zu Falschaussagen genötigt werden, wie sie selbst später zu Protokoll gegeben haben. Das Vorgehen der römischen Kurie, nämlich durch den Papst die Nicht-Annahme der Rekurse bestätigen zu lassen, war die Notbremse, um das Verfahren abzuwürgen und den Bischofsstuhl von Dr. Klaus Küng zu retten.

Prof. Dr. Wolfgang Waldstein weist in seinem Beitrag: "Urteile nach den 'moralisch-politischen Anschauungen' der Gerichte" (117-128) auf die Nichtigkeit der Urteile hin, die von den österreichischen Gerichten in dieser Causa gefällt worden sind: Die Richterin am Wiener Landesgericht wollte durch die Aussagen des einzigen Belastungszeugen, des mehrfach als meineidiger Lügner erwiesenen Rabiega, lediglich ihre eigenen Vorurteile gegen die Katholische Kirche bestätigt sehen.

Die "Fachliche Stellungnahme zur Homosexualität" von Prof. Michael Dieterich (129-130), einem Experten für Psychologie, belegt die Fragwürdigkeit der Küngschen Kriterien für Homosexualität, nämlich feuchte Hände, bestimmte Farben und Gerüche. Fazit: Von Homosexualität kann nur gesprochen werden, wenn sie praktiziert wird. Folglich ist die gesamte Visitation in Frage gestellt.

Das photogrammetrische Gutachten von Prof. Peter Waldhäusl (131-136) weist einwandfrei nach, daß die weltweit bekannt gemachte "Kußszene" lediglich eine Art liturgische Begrüßung war.

Eine Zeittafel erleichtert dem Leser die Orientierung, besonders wenn er mit der Causa St. Pölten nicht vertraut ist.

Der Dokumenten-Anhang belegt die Richtigkeit der Analysen, besonders des ersten Beitrags.

Das Buch schließt mit "Bemerkungen des Herausgebers zum römischen Dekret", zum Entscheid der Kleruskongregation vom 5. März 2008. Reinhard Dörner fordert darin zu Recht eine kirchenrechtliche Klärung der Causa, die bisher nicht vorliegt.

  

Kardinal-von-Galen-Kreis e.V. 2024
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer (steuerlich absetzbaren) Spende!